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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

Geltungsbereich

 

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website graenzelos.info.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

 

Diese Website wurde unter Berücksichtigung der folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen gestaltet:

 

  • Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3)

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 bzw. 2.2, Konformitätsstufe AA

  • EN 301 549, soweit für Webinhalte anwendbar

 

 

Die WCAG-Richtlinien dienen als massgeblicher technischer Standard zur Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

 

Diese Website ist vollständig barrierefrei und konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 / 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

 

Alle überprüften Inhalte und Funktionen erfüllen die geltenden Kriterien in Bezug auf:

 

  • Wahrnehmbarkeit

  • Bedienbarkeit

  • Verständlichkeit

  • Robustheit

 

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

 

Es sind derzeit keine Inhalte bekannt, die nicht den Anforderungen der WCAG 2.1 / 2.2 (AA) entsprechen.

 

Sollten dennoch Barrieren festgestellt werden, verpflichten wir uns, diese unverzüglich zu prüfen und zu beheben.

 

 

Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

 

 

Diese Erklärung wurde erstellt am:

20.01.2026

 

Letzte Überprüfung am:

20.01.2026

 

 

Bewertungsmethode

 

 

Die Barrierefreiheit der Website wurde überprüft durch:

​​

  • ☐ Interne Bewertung anhand der WCAG 2.1 / 2.2 AA

 

Feedback und Kontaktangaben

​

Sollten Sie auf dieser Website auf Barrieren stossen oder Inhalte in einer alternativen, barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

 

Kontaktstelle für Barrierefreiheit

Organisation: Gränzelos GmbH

E-Mail: info@graenzelos.info

​

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und eine barrierefreie Lösung bereitzustellen.

​

Schlichtung und Durchsetzung

​

Falls Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind oder keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständigen Stellen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wenden.

 

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