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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

 

Geltungsbereich

 

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website graenzelos.info.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

 

Diese Website wurde unter Berücksichtigung der folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen gestaltet:

 

  • Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3)

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 bzw. 2.2, Konformitätsstufe AA

  • EN 301 549, soweit für Webinhalte anwendbar

 

 

Die WCAG-Richtlinien dienen als massgeblicher technischer Standard zur Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

 

Diese Website ist vollständig barrierefrei und konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 / 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

 

Alle überprüften Inhalte und Funktionen erfüllen die geltenden Kriterien in Bezug auf:

 

  • Wahrnehmbarkeit

  • Bedienbarkeit

  • Verständlichkeit

  • Robustheit

 

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

 

Es sind derzeit keine Inhalte bekannt, die nicht den Anforderungen der WCAG 2.1 / 2.2 (AA) entsprechen.

 

Sollten dennoch Barrieren festgestellt werden, verpflichten wir uns, diese unverzüglich zu prüfen und zu beheben.

 

 

Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

 

 

Diese Erklärung wurde erstellt am:

20.01.2026

 

Letzte Überprüfung am:

20.01.2026

 

 

Bewertungsmethode

 

 

Die Barrierefreiheit der Website wurde überprüft durch:

  • ☐ Interne Bewertung anhand der WCAG 2.1 / 2.2 AA

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf dieser Website auf Barrieren stossen oder Inhalte in einer alternativen, barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

 

Kontaktstelle für Barrierefreiheit

Organisation: Gränzelos GmbH

E-Mail: info@graenzelos.swiss

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und eine barrierefreie Lösung bereitzustellen.

Schlichtung und Durchsetzung

Falls Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind oder keine Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständigen Stellen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wenden.

 

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